Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Medienproduktionen, YouTube-Formate & Werbepartner
§ 1 Geltungsbereich Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Oliver Oettgen GmbH, Dietrichstraße 3, 52511 Geilenkirchen (nachfolgend „Anbieter“) und den Teilnehmern, Werbepartnern sowie sonstigen Mitwirkenden an YouTube-Formaten und Medienproduktionen. Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien, sofern nicht explizit abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
§ 2 Werbepartner & Sponsoring
- Werbepartnerschaften werden individuell vereinbart. Besteht keine ausdrückliche schriftliche Regelung, erfolgt die Werbeplatzierung durch Einblendung des Logos am Anfang und Ende des Videos.
- Falls keine anderslautende Vereinbarung besteht, gilt die Partnerschaft für maximal 12 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums wird die Anzahl der Werbeschaltungen vertraglich fixiert. Alternativ kann eine Werbeleistung pro Folge vereinbart werden. Die Partnerschaft verlängert sich nicht automatisch, sondern endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine neue Vereinbarung getroffen wird.
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorauszahlung mit Vertragsabschluss.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, Werbepartner abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalte extremistisch, politisch, ethisch bedenklich oder nicht mit der Markenstrategie vereinbar sind.
- Eine nachträgliche Änderung oder Löschung bereits veröffentlichter Inhalte durch den Werbepartner ist nicht zulässig, es sei denn, dies ist aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen zwingend erforderlich. In diesem Fall muss der Werbepartner den Anbieter unverzüglich informieren und eine entsprechende Nachweispflicht erbringen.
- Werbepartnerschaften werden individuell vereinbart. Besteht keine ausdrückliche schriftliche Regelung, erfolgt die Werbeplatzierung durch Einblendung des Logos am Anfang und Ende des Videos.
- Falls keine anderslautende Vereinbarung besteht, gilt die Partnerschaft für maximal 12 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums wird die Anzahl der Werbeschaltungen vertraglich fixiert. Alternativ kann eine Werbeleistung pro Folge vereinbart werden.
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorauszahlung mit Vertragsabschluss.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, Werbepartner abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalte extremistisch, politisch, ethisch bedenklich oder nicht mit der Markenstrategie vereinbar sind.
- Eine nachträgliche Änderung oder Löschung bereits veröffentlichter Inhalte durch den Werbepartner ist nicht zulässig, es sei denn, dies ist aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen zwingend erforderlich. In diesem Fall muss der Werbepartner den Anbieter unverzüglich informieren und eine entsprechende Nachweispflicht erbringen.
§ 3 Teilnahme von Gästen & Interviewpartnern
- Gäste und Interviewpartner müssen vorab keinen separaten Vertrag unterzeichnen. Die Zustimmung zur Teilnahme gilt mit Betreten des Drehortes oder der Online-Plattform als erteilt.
- Gäste haben kein generelles Mitspracherecht beim Schnitt oder der Veröffentlichung. Sie können jedoch eine Korrektur verlangen, falls Inhalte ehrverletzend oder unzutreffend dargestellt werden.
- Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Es werden keine Honorare oder Aufwandsentschädigungen gezahlt.
- Eine Rücknahme der Teilnahme ist nur durch Erstattung der Produktionskosten in Höhe von 1.500 EUR möglich. Sollte die Produktion aus internen Gründen des Anbieters nicht zustande kommen, wird dem Gast keine Zahlungspflicht auferlegt, und der Anbieter trägt die vollständigen Produktionskosten. Diese Erstattung ist jedoch nur wirksam, wenn am selben Drehtag mindestens vier weitere Folgen mit anderen Gästen produziert werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt die Verpflichtung zur Teilnahme bestehen oder die Erstattung muss entsprechend angepasst werden.
- Falls sich ein Gast oder Interviewpartner nach der Teilnahme von der Produktion distanzieren möchte, ist dies grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Entfernung oder Einschränkung der Veröffentlichung kann nur in Ausnahmefällen und nach individueller Prüfung durch den Anbieter erfolgen. In einem solchen Fall trägt der Gast die vollen Produktionskosten sowie etwaige wirtschaftliche Einbußen durch den Rückzug.
- Gäste und Interviewpartner müssen vorab keinen separaten Vertrag unterzeichnen. Die Zustimmung zur Teilnahme gilt mit Betreten des Drehortes oder der Online-Plattform als erteilt.
- Gäste haben kein generelles Mitspracherecht beim Schnitt oder der Veröffentlichung. Sie können jedoch eine Korrektur verlangen, falls Inhalte ehrverletzend oder unzutreffend dargestellt werden.
- Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Es werden keine Honorare oder Aufwandsentschädigungen gezahlt.
- Eine Rücknahme der Teilnahme ist nur durch Erstattung der Produktionskosten in Höhe von 1.500 EUR möglich. Diese Erstattung ist jedoch nur wirksam, wenn am selben Drehtag mindestens vier weitere Folgen mit anderen Gästen produziert werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt die Verpflichtung zur Teilnahme bestehen oder die Erstattung muss entsprechend angepasst werden.
§ 4 Nutzungsrechte & Urheberrecht
- Sämtliche Rechte an den produzierten Inhalten verbleiben ausschließlich bei der Oliver Oettgen GmbH.
- Gäste und Werbepartner dürfen für eigene Werbezwecke nur das ihnen zur Verfügung gestellte Material (z. B. Ausschnitte, Fotos) uneingeschränkt nutzen. Andere Inhalte bedürfen der schriftlichen Freigabe.
- Werbepartner dürfen nur dann mit der Zusammenarbeit werben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Kontinuierliche Eigenwerbung ohne Absprache ist nicht gestattet.
- Politische Werbung oder extreme Meinungen sind ausgeschlossen. Die Inhalte der Produktion sollen realistisch und angemessen bleiben.
§ 5 Haftung & Vertraulichkeit
- Jede Partei haftet für ihre eigenen Äußerungen und Inhalte. Oliver Oettgen GmbH übernimmt keine Haftung für Aussagen von Gästen oder Werbepartnern.
- Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen internen Informationen unterliegen der Geheimhaltungspflicht.
- Gäste und Werbepartner sind verpflichtet, vor Verwendung fremder Inhalte (z. B. Fotos, Musik) sicherzustellen, dass sie die notwendigen Rechte besitzen. Die Haftung für Urheberrechtsverstöße trägt der jeweilige Gast oder Werbepartner.
- Der Anbieter haftet nicht für technische Fehler, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, wie z. B. Serverausfälle, Datenverluste oder Streaming-Probleme bei Drittanbietern.
- Bei höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Pandemien oder behördlichen Einschränkungen, ist der Anbieter berechtigt, Produktionen zu verschieben oder abzusagen, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.
- Jede Partei haftet für ihre eigenen Äußerungen und Inhalte. Oliver Oettgen GmbH übernimmt keine Haftung für Aussagen von Gästen oder Werbepartnern.
- Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen internen Informationen unterliegen der Geheimhaltungspflicht.
- Gäste und Werbepartner sind verpflichtet, vor Verwendung fremder Inhalte (z. B. Fotos, Musik) sicherzustellen, dass sie die notwendigen Rechte besitzen. Die Haftung für Urheberrechtsverstöße trägt der jeweilige Gast oder Werbepartner.
§ 6 Kündigung & Stornierung
- Die Vertragslaufzeit für Werbepartner beträgt in der Regel 12 Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Eine bereits gebuchte Werbung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss storniert werden. Es fällt eine Stornogebühr von 30 % des gebuchten Werbewertes an. Danach ist eine Stornierung ausgeschlossen.
- Sollte eine Sendung ausfallen oder verschoben werden (z. B. wegen Krankheit, technischer Probleme), wird der Werbepartner umgehend informiert. Die vereinbarten Leistungen werden in einer Ersatzsendung nachgeholt. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
- Höhere Gewalt: Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, Pandemien oder gesetzlichen Einschränkungen kann der Anbieter die Sendung verschieben oder absagen, ohne dass Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückerstattung bestehen.
- Insolvenz oder Geschäftsaufgabe eines Werbepartners: Sollte ein Werbepartner während der Vertragslaufzeit insolvent werden oder seinen Geschäftsbetrieb einstellen, bleibt die vereinbarte Zahlungspflicht bestehen. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet. Der Anbieter behält sich das Recht vor, offene Forderungen geltend zu machen und alternative Werbepartner zu akquirieren.
- Die Vertragslaufzeit für Werbepartner beträgt in der Regel 12 Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Eine bereits gebuchte Werbung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss storniert werden. Es fällt eine Stornogebühr von 30 % des gebuchten Werbewertes an. Danach ist eine Stornierung ausgeschlossen.
- Sollte eine Sendung ausfallen oder verschoben werden (z. B. wegen Krankheit, technischer Probleme), wird der Werbepartner umgehend informiert. Die vereinbarten Leistungen werden in einer Ersatzsendung nachgeholt. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
- Höhere Gewalt: Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, Pandemien oder gesetzlichen Einschränkungen kann der Anbieter die Sendung verschieben oder absagen, ohne dass Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückerstattung bestehen.
§ 7 Ergänzende Regelungen & Sonderfälle Zusätzliche Absicherungen für Oliver Oettgen GmbH:
- Schutz der Marke: Werbepartner oder Gäste dürfen nicht eigenständig unter dem Namen der Oliver Oettgen GmbH werben oder deren Inhalte in einen anderen Kontext setzen.
- Exklusive Partnerschaften: Exklusivrechte für Werbepartner können individuell vereinbart werden.
- Vertragsstrafen: Bei Missachtung der AGB oder unautorisierter Nutzung von Inhalten kann eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5.000 EUR fällig werden.
- Besondere Vereinbarungen: Abweichungen oder Sonderfälle sind nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien gültig.
§ 8 Datenschutz
- Die im Rahmen der Zusammenarbeit erhobenen Daten werden ausschließlich für Vertragszwecke verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
- Weitere Informationen zum Datenschutz sind abrufbar unter: www.oliveroettgen.de/datenschutz.
§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Geilenkirchen, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
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